Der abwehrende Brandschutz tritt dann in Kraft, wenn der vorbeugende Brandschutz versagt hat. Nicht nur aus diesem Grund fällt der abwehrende Brandschutz in den Aufgabenbereich der Feuerwehr.
Aufladelöscher
Ein Aufladelöscher trägt seinen Namen nicht weil er wieder aufgeladen, also neu befüllt werden kann. Vielmehr spricht man von „aufgeladen“, im Sinne von „der Löscher ist bereit für den Löscheinsatz“. Da ein Aufladelöscher aus zwei getrennten Behältern für Löschmittel und Treibgas besteht, muss vor der Inbetriebnahme ein Ventil geöffnet werden durch das das Treibgas in den Löschmittelbehälter einströmen kann, und diesen damit unter Druck setzt. Erst dann spricht man von einem aufgeladenen Löscher, der betriebsbereit ist.